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Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren müssen Sie uns in so weit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt die nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paket versandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Sache der bestellten entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung kostenfrei.
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